Anpassungslehrgang

Physiotherapie

Anpassungslehrgang für Physiotherapeuten aus Drittstaaten – Berufliche Anerkennung in Deutschland

Physiotherapie für Fachkräfte aus Drittstaaten

In Deutschland sind die Berufsbezeichnungen für medizinische Fachkräfte gesetzlich geregelt. Wenn Sie Ihre Physiotherapie-Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, um in Deutschland als PhysiotherapeutIn arbeiten zu können. Diese Zulassung erhalten Sie, indem Ihre Abschlüsse von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt werden. Der Anerkennungsprozess kann entweder über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang erfolgen.

Unser Anpassungslehrgang richtet sich speziell an Fachkräfte aus Drittstaaten und bietet Ihnen die Möglichkeit, die wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und den deutschen Standards auszugleichen. Wir unterstützen Sie umfassend im Anerkennungsverfahren und informieren Sie über die Zugangsvoraussetzungen.

Schule

Unsere berufliche Ausbildung

Abschluss

staatlich geprüfte PhysiotherapeutIn

Ausbildungsbeginn

Einstieg jederzeit möglich, nach 20 Wochen und bei regelmäßiger Teilnahme ist eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung möglich

Bewerbung

Die Bewerbung ist ganzjährig möglich

Standort

1 mal pro Woche online Unterricht abends
– oder –
1 mal pro Monat 1-2 vor Ort intensive Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

Weiterbildungskosten

Kosten richten sich nach dem festgestellten Anerkennungsbescheid

Förderung

Über einen Bildungsgutschein förderfähig

Jetzt durchstarten: Anpassungslehrgang für Physiotherapeuten aus Drittstaaten

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Anerkennung als Physiotherapeut in Deutschland zu erlangen. Melden Sie sich noch heute für unseren Anpassungslehrgang an und machen Sie den nächsten Schritt in Ihrer beruflichen Karriere. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg!

Methodik

Wissenswertes

Möchten Sie wissen, welche Voraussetzungen Sie für die Ausbildung erfüllen sollten? Welche Lerninhalte Sie während des Anpassungslehrgangs erwarten und welche Berufsmöglichkeiten sich Ihnen nach der erfolgreichen Zulassung bieten? Alle Antworten finden Sie hier.

Haben Sie noch weitere Fragen? Unsere FAQ bieten Antworten zu den häufigsten Anliegen. Für mehr Informationen oder individuelle Beratung können Sie jetzt unser Kontaktformular ausfüllen und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!

Voraussetzungen für den Anpassungslehrgang

Um an unserem Anpassungslehrgang teilzunehmen, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Lust an der Arbeit im Gesundheitswesen
  • Qualifikationsnachweise aus Ihrem Heimatland (Diplome, Arbeitszeugnisse, Referenzen) in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Teilanerkennungsbescheid des Landesprüfungsamtes oder der zuständigen Behörde, der die Teilnahme am Anpassungslehrgang voraussetzt
  • Deutschkenntnisse auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • Zugriff auf einen privaten Computer, Laptop oder Tablet mit Internetzugang
Mögliche Arbeitsplätze für Physiotherapeuten nach dem Anpassungslehrgang

Nach Abschluss des Anpassungslehrgangs stehen Ihnen vielfältige Berufsmöglichkeiten in Deutschland offen, z. B.:

  • Krankenhäuser und Fachkrankenhäuser
  • Gesundheitszentren
  • Seniorenheime und betreutes Wohnen
  • Hospize und Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegedienste
FAQ

Hier die wichtigsten Fragen

Gibt es Bewerbungsfristen?

Die Bewerbung ist ganzjährig möglich.

Welche Kosten werden übernommen & welche Kosten muss ich selbst tragen?

Nach einem erfolgreichen Antrag bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur/Ihrem Jobcenter vor Ort sind die Kursgebühren über den Bildungsgutschein bis zu 100% förderfähig. Kosten, die im Zusammenhang mit der Einreise, dem Anerkennungsverfahren sowie Kosten der Unterbringung müssen eigenständig getragen werden.

Muss ich eine Aufnahmeprüfung machen?

Zur Zeit müssen alle InteressentInnen ein Bewerbungsgespräch führen, in dem ihre sprachliche und fachliche Eignung für die anschließende Tätigkeit in Deutschland sowie die persönliche Zuverlässigkeit geprüft wird.

Findet die Ausbildung ausschließlich in der Schule statt?

Der schulische Unterricht gestaltet sich als Blended-Learning-Format und umfasst eine Kombination aus Präsenz- und Online-Formaten, die ganz persönlich je nach Ergebnis Ihres Teilanerkennungsbescheides modular von Ihnen absolviert werden können. Der fachpraktische Unterricht finden bei unseren praktischen Kooperationspartnern statt.

Kann ich während der Anerkennung arbeiten?

Ja, im Rahmen des Anpassungslehrganges absolvieren unsere TeilnehmerInnen in der Regel vergütete Praktika mit unseren Kooperationspartnern während der Anerkennung, um ihr vorhandenes und neu erworbenes Wissen zu vertiefen und sich auf die anschließende Tätigkeit als anerkannte Fachkraft vorzubereiten.

Kann ich den Online-Teil im Heimatland absolvieren?

Ja, das ist nach Absprache uneingeschränkt möglich.

Wie lange dauert der tägliche Unterricht?

Wir unterrichten in Präsenform in der Regel montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr, der Online-Unterricht kann flexibel absolviert werden.

Welche Möglichkeiten habe ich am Ende meiner Ausbildung?

Derzeit gibt es bei Vorliegen der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen (persönliche Zuverlässigkeit, Freude an der Arbeit mit Menschen, Durchhaltevermögen) nahezu eine Jobgarantie.